Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
über 150% bis 200% der HBGL | 10% |
über 200% bis 300% der HBGL | 20% |
über 300% der HBGL | 25% |
(Anm.: Abs. 4 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 140/2011)Anmerkung, Absatz 4, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 140 aus 2011,)
über 150% bis 200% der HBGL | 10% |
über 200% bis 300% der HBGL | 20% |
über 300% der HBGL | 25% |
(Anm.: Abs. 4 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 140/2011)Anmerkung, Absatz 4, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 140 aus 2011,)