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§ 15 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2001§ 18 BauPG tritt mit 1seit 31.12.2018 weggefallen. Jänner 2002 in Kraft. Paragraph 15, Absatz eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 136 aus 2001, tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
§ 15 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2001§ 18 BauPG tritt mit 1seit 31.12.2018 weggefallen. Jänner 2002 in Kraft. Paragraph 15, Absatz eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 136 aus 2001, tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.