§ 8 BauPG (weggefallen)

Bauproduktegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Für die in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Prüfungen, Überwachungen und Zertifizierungen sind auf Grund des Akkreditierungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/1992§ 8 BauPG in der jeweils geltenden Fassung, oder auf Grund vergleichbarer Rechtsvorschriften der Länder akkreditierte oder von einem Mitgliedstaat der EU oder einer sonstigen Vertragspartei des EWR notifizierte Stellen heranzuziehenseit 31.12.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.06.1997 bis 31.12.2018
Für die in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Prüfungen, Überwachungen und Zertifizierungen sind auf Grund des Akkreditierungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/1992§ 8 BauPG in der jeweils geltenden Fassung, oder auf Grund vergleichbarer Rechtsvorschriften der Länder akkreditierte oder von einem Mitgliedstaat der EU oder einer sonstigen Vertragspartei des EWR notifizierte Stellen heranzuziehenseit 31.12.2018 weggefallen.

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