§ 7 BauPG (weggefallen)

Bauproduktegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
§ 7 BauPG seit 31.12.2018 weggefallen.Paragraph 7,

Behörden im Sinne dieses Bundesgesetzes sind

  1. 1.Ziffer einsder Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
  2. 2.Ziffer 2der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr,
  3. 3.Ziffer 3der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten, für die jeweils in ihren Wirkungsbereich fallenden Bauprodukte.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.06.1997 bis 31.12.2018
§ 7 BauPG seit 31.12.2018 weggefallen.Paragraph 7,

Behörden im Sinne dieses Bundesgesetzes sind

  1. 1.Ziffer einsder Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
  2. 2.Ziffer 2der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr,
  3. 3.Ziffer 3der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten, für die jeweils in ihren Wirkungsbereich fallenden Bauprodukte.

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