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(2) Harmonisierte Normen sind auf Grund von Mandaten von europäischen Normungsorganisationen im Hinblick auf die wesentlichen Anforderungen nach § 5 Abs. 1 erarbeitete technische Regeln, die in entsprechende nationale Normen umgesetzt wurden seit 31.12.2018 weggefallen.
(3) Anerkannte Normen sind die in den Mitgliedstaaten der EU und den sonstigen Vertragsparteien des EWR für Bauprodukte geltenden nationalen Normen, von denen auf Grund eines durchgeführten Verfahrens anzunehmen ist, daß sie mit den wesentlichen Anforderungen nach § 5 Abs. 1 übereinstimmen.
(4) Leitlinien für die europäische technische Zulassung sind vom Gremium der von den Mitgliedstaaten der EU und den sonstigen Vertragsparteien des EWR bestimmten Zulassungsstellen erarbeitete Grundlagen für die Erteilung europäischer technischer Zulassungen.
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(2) Harmonisierte Normen sind auf Grund von Mandaten von europäischen Normungsorganisationen im Hinblick auf die wesentlichen Anforderungen nach § 5 Abs. 1 erarbeitete technische Regeln, die in entsprechende nationale Normen umgesetzt wurden seit 31.12.2018 weggefallen.
(3) Anerkannte Normen sind die in den Mitgliedstaaten der EU und den sonstigen Vertragsparteien des EWR für Bauprodukte geltenden nationalen Normen, von denen auf Grund eines durchgeführten Verfahrens anzunehmen ist, daß sie mit den wesentlichen Anforderungen nach § 5 Abs. 1 übereinstimmen.
(4) Leitlinien für die europäische technische Zulassung sind vom Gremium der von den Mitgliedstaaten der EU und den sonstigen Vertragsparteien des EWR bestimmten Zulassungsstellen erarbeitete Grundlagen für die Erteilung europäischer technischer Zulassungen.