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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Gegen einen anderen Rechtsnachfolger oder Rechtsnehmer ist die gegen seinen Rechtsvorgänger begründete Anfechtung nur zulässig:
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(3) Zur Erstreckung der Fristen nach § 9 genügt die Zustellung des Schriftsatzes an denjenigen, gegen den die Anfechtung stattfinden soll.
(2) Gegen einen anderen Rechtsnachfolger oder Rechtsnehmer ist die gegen seinen Rechtsvorgänger begründete Anfechtung nur zulässig:
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(3) Zur Erstreckung der Fristen nach § 9 genügt die Zustellung des Schriftsatzes an denjenigen, gegen den die Anfechtung stattfinden soll.