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Schlussbestimmung zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. 28/2003
§ 605. Die §§ 53a Abs. 1, 54 Abs. 5 und 447g Abs. 2 lit. a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 28/2003 treten mit 1. Juni 2003 in Kraft.
Schlussbestimmung zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. 28/2003
§ 605. Die §§ 53a Abs. 1, 54 Abs. 5 und 447g Abs. 2 lit. a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 28/2003 treten mit 1. Juni 2003 in Kraft.