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Schlussbestimmung zu Art. 25 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 26/2000
§ 585a. § 80a Abs. 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 26/2000 tritt mit 1. Juni 2000 in Kraft.
Schlussbestimmung zu Art. 25 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 26/2000
§ 585a. § 80a Abs. 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 26/2000 tritt mit 1. Juni 2000 in Kraft.