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§ 573. (1) § 122 Abs. 2 Z 3 und 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 6/1998 tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.
(2) § 162 Abs. 3 dritter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 6/1998 tritt rückwirkend mit 1. Juli 1997 in Kraft. (BGBl. I Nr. 6/1998, Art. 3 Z 3) - 10. 1. 1998.
§ 573. (1) § 122 Abs. 2 Z 3 und 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 6/1998 tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.
(2) § 162 Abs. 3 dritter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 6/1998 tritt rückwirkend mit 1. Juli 1997 in Kraft. (BGBl. I Nr. 6/1998, Art. 3 Z 3) - 10. 1. 1998.