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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
§ 570. Es treten in Kraft:
1. | § 264 Abs. 5 Z | |||||||||
2. | § 311 Abs. 5 2. Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 61/1997 mit 1. Juli 1997. | |||||||||
§ 570. Es treten in Kraft:
1. | § 264 Abs. 5 Z | |||||||||
2. | § 311 Abs. 5 2. Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 61/1997 mit 1. Juli 1997. | |||||||||