§ 565 ASVG

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.1998 bis 31.12.9999

§ 565. § 11 Abs. 2a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 417/1996 tritt mit 1. Juli 1996 in Kraft. (BGBl. Nr. 417/1996, Art. IV Z 2) - 21.8.1996.

Stand vor dem 31.07.1998

In Kraft vom 21.08.1996 bis 31.07.1998

§ 565. § 11 Abs. 2a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 417/1996 tritt mit 1. Juli 1996 in Kraft. (BGBl. Nr. 417/1996, Art. IV Z 2) - 21.8.1996.

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