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Legende:
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(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. Nr. 411/1996)Anmerkung, Absatz 2, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 411 aus 1996,)
(Anm.: Abs. 17 wurde nicht vergeben)Anmerkung, Absatz 17, wurde nicht vergeben)
(Anm.: Abs. 21 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 99/2001)Anmerkung, Absatz 21, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 99 aus 2001,)
(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. Nr. 411/1996)Anmerkung, Absatz 2, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 411 aus 1996,)
(Anm.: Abs. 17 wurde nicht vergeben)Anmerkung, Absatz 17, wurde nicht vergeben)
(Anm.: Abs. 21 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 99/2001)Anmerkung, Absatz 21, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 99 aus 2001,)