§ 562 ASVG

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.1998 bis 31.12.9999

§ 562. Die §§ 253a Abs. 1 Z 7 und 276a Abs. 1 Z 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 153/1996 treten am 1. April 1996 in Kraft.

(BGBl. Nr. 153/1996, Art. 4 Z 2) - 30.3.1996.

Stand vor dem 31.07.1998

In Kraft vom 30.03.1996 bis 31.07.1998

§ 562. Die §§ 253a Abs. 1 Z 7 und 276a Abs. 1 Z 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 153/1996 treten am 1. April 1996 in Kraft.

(BGBl. Nr. 153/1996, Art. 4 Z 2) - 30.3.1996.

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