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Legende:
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(Anm.: Abs. 1b und 1c aufgehoben durch Art. 3 Z 21, BGBl. I Nr. 191/2023)Anmerkung, Absatz eins b und 1c aufgehoben durch Artikel 3, Ziffer 21,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 191 aus 2023,)
(Anm.: Abs. 5 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2010)Anmerkung, Absatz 5, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2010,)
(Anm.: Abs. 1b und 1c aufgehoben durch Art. 3 Z 21, BGBl. I Nr. 191/2023)Anmerkung, Absatz eins b und 1c aufgehoben durch Artikel 3, Ziffer 21,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 191 aus 2023,)
(Anm.: Abs. 5 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2010)Anmerkung, Absatz 5, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2010,)