Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(Anm.: Abs. 2b und 2c aufgehoben durch Art. 3 Z 16, BGBl. I Nr. 191/2023)Anmerkung, Absatz 2 b und 2c aufgehoben durch Artikel 3, Ziffer 16,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 191 aus 2023,)
(Anm.: Abs. 2b und 2c aufgehoben durch Art. 3 Z 16, BGBl. I Nr. 191/2023)Anmerkung, Absatz 2 b und 2c aufgehoben durch Artikel 3, Ziffer 16,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 191 aus 2023,)