§ 291i ASVG (weggefallen)

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.2014 bis 31.12.9999
§ 291i ASVG seit 01.01.2014 weggefallen.Paragraph 291 i,

Die Verwaltung und Vertretung des Fonds obliegt dem Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz.

Stand vor dem 01.01.2014

In Kraft vom 01.01.2004 bis 01.01.2014
§ 291i ASVG seit 01.01.2014 weggefallen.Paragraph 291 i,

Die Verwaltung und Vertretung des Fonds obliegt dem Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz.

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