§ 291e ASVG (weggefallen)

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.2014 bis 31.12.9999
(1) Aus Mitteln des Bundes sind dem Fonds für Zwecke der Abgeltung von Aufwendungen nach diesem Abschnitt

1.

im Jahr 2004 .........................

10 Millionen Euro,

2.

im Jahr 2005 .........................

16 Millionen Euro,

3.

im Jahr 2006 .........................

18 Millionen Euro,

zu überweisen§ 291e ASVG seit 01.01.2014 weggefallen. Die Zahlung hat bis zum 10. Jänner des jeweiligen Jahres zu erfolgen.

(2) Die Mittel des Fonds werden weiters aufgebracht durch:

1.

Zuwendungen, Schenkungen, Erbschaften und Vermächtnisse;

2.

Zinsen und sonstige Erträgnisse aus dem Fondsvermögen.

Stand vor dem 01.01.2014

In Kraft vom 01.01.2004 bis 01.01.2014
(1) Aus Mitteln des Bundes sind dem Fonds für Zwecke der Abgeltung von Aufwendungen nach diesem Abschnitt

1.

im Jahr 2004 .........................

10 Millionen Euro,

2.

im Jahr 2005 .........................

16 Millionen Euro,

3.

im Jahr 2006 .........................

18 Millionen Euro,

zu überweisen§ 291e ASVG seit 01.01.2014 weggefallen. Die Zahlung hat bis zum 10. Jänner des jeweiligen Jahres zu erfolgen.

(2) Die Mittel des Fonds werden weiters aufgebracht durch:

1.

Zuwendungen, Schenkungen, Erbschaften und Vermächtnisse;

2.

Zinsen und sonstige Erträgnisse aus dem Fondsvermögen.

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