§ 51b ASVG (weggefallen)

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsFür in der Krankenversicherung versicherte Personen ist ein Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung im Ausmaß von 0,5 vH der (allgemeinen) Beitragsgrundlage zu leisten. Von diesem Zusatzbeitrag entfallen
    1. 1.Ziffer einsauf den Pflichtversicherten 0,25 vH,
    2. 2.Ziffer 2auf dessen Dienstgeber 0,25 vH
    der allgemeinen Beitragsgrundlage.
  2. (2)Absatz 2Alle für die Beiträge zur Pflichtversicherung in der Krankenversicherung geltenden Rechtsvorschriften sind, soweit nichts anderes bestimmt wird, auf den Zusatzbeitrag nach Abs. 1 anzuwenden.Alle für die Beiträge zur Pflichtversicherung in der Krankenversicherung geltenden Rechtsvorschriften sind, soweit nichts anderes bestimmt wird, auf den Zusatzbeitrag nach Absatz eins, anzuwenden.

    (Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. Nr. 411/1996)Anmerkung, Absatz 3, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 411 aus 1996,)

§ 51b ASVG seit 31.12.2015 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2015

In Kraft vom 01.07.1996 bis 31.12.2015
  1. (1)Absatz einsFür in der Krankenversicherung versicherte Personen ist ein Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung im Ausmaß von 0,5 vH der (allgemeinen) Beitragsgrundlage zu leisten. Von diesem Zusatzbeitrag entfallen
    1. 1.Ziffer einsauf den Pflichtversicherten 0,25 vH,
    2. 2.Ziffer 2auf dessen Dienstgeber 0,25 vH
    der allgemeinen Beitragsgrundlage.
  2. (2)Absatz 2Alle für die Beiträge zur Pflichtversicherung in der Krankenversicherung geltenden Rechtsvorschriften sind, soweit nichts anderes bestimmt wird, auf den Zusatzbeitrag nach Abs. 1 anzuwenden.Alle für die Beiträge zur Pflichtversicherung in der Krankenversicherung geltenden Rechtsvorschriften sind, soweit nichts anderes bestimmt wird, auf den Zusatzbeitrag nach Absatz eins, anzuwenden.

    (Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. Nr. 411/1996)Anmerkung, Absatz 3, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 411 aus 1996,)

§ 51b ASVG seit 31.12.2015 weggefallen.

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