§ 446 StPO

Strafprozeßordnung 1975

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2008 bis 31.12.9999

§ 446. Ergeben sich die Voraussetzungen für das selbständige Verfahren erst in der Hauptverhandlung, so kann die Entscheidung auch in einem Urteil ergehen, in dem der BeschuldigteAngeklagte freigesprochen oder der Antrag auf Anstaltsunterbringung abgewiesen wird.

Stand vor dem 31.12.2007

In Kraft vom 31.12.1975 bis 31.12.2007

§ 446. Ergeben sich die Voraussetzungen für das selbständige Verfahren erst in der Hauptverhandlung, so kann die Entscheidung auch in einem Urteil ergehen, in dem der BeschuldigteAngeklagte freigesprochen oder der Antrag auf Anstaltsunterbringung abgewiesen wird.

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