Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Hat der Beschuldigte einen gesetzlichen Vertreter, so ist in einem Verfahren, in dem hinreichende Gründe für die Annahme der Voraussetzungen derdes §§ 21 Abs. 2 § 22 oder 22§ 23 StGB vorliegen, § 431 § 434c dem Sinne nachsinngemäß anzuwenden. Hat der Beschuldigte einen gesetzlichen Vertreter, so ist in einem Verfahren, in dem hinreichende Gründe für die Annahme der Voraussetzungen der Paragraphen 21, Absatz 2des Paragraph 22, oder 22Paragraph 23, StGB vorliegen, Paragraph 431434 c, dem Sinne nachsinngemäß anzuwenden.
Hat der Beschuldigte einen gesetzlichen Vertreter, so ist in einem Verfahren, in dem hinreichende Gründe für die Annahme der Voraussetzungen derdes §§ 21 Abs. 2 § 22 oder 22§ 23 StGB vorliegen, § 431 § 434c dem Sinne nachsinngemäß anzuwenden. Hat der Beschuldigte einen gesetzlichen Vertreter, so ist in einem Verfahren, in dem hinreichende Gründe für die Annahme der Voraussetzungen der Paragraphen 21, Absatz 2des Paragraph 22, oder 22Paragraph 23, StGB vorliegen, Paragraph 431434 c, dem Sinne nachsinngemäß anzuwenden.