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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Für das Ermittlungsverfahren gelten im Fall des § 21 Abs. 2 StGB§ 436 StPO die im § 429 Abs. 2 Z 1 bis 3 geregelten Besonderheitenseit 28.02.2023 weggefallen. Für das Ermittlungsverfahren gelten im Fall des Paragraph 21, Absatz 2, StGB die im Paragraph 429, Absatz 2, Ziffer eins bis 3 geregelten Besonderheiten.
Für das Ermittlungsverfahren gelten im Fall des § 21 Abs. 2 StGB§ 436 StPO die im § 429 Abs. 2 Z 1 bis 3 geregelten Besonderheitenseit 28.02.2023 weggefallen. Für das Ermittlungsverfahren gelten im Fall des Paragraph 21, Absatz 2, StGB die im Paragraph 429, Absatz 2, Ziffer eins bis 3 geregelten Besonderheiten.