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§ 382. Die Gebühren der Gerichtsabgeordneten undOrgane der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes für Zustellungen, Vorladungen, Botengänge undKriminalpolizei für die VorführungAnfertigung von Kopien für Zwecke der Akteneinsicht, WachebegleitungZustellungen, Ladungen, Bewachung oder Beförderung des Beschuldigten oder anderer Personen werden durch besondere Verordnungenbundesgesetzliche Bestimmungen geregelt.
§ 382. Die Gebühren der Gerichtsabgeordneten undOrgane der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes für Zustellungen, Vorladungen, Botengänge undKriminalpolizei für die VorführungAnfertigung von Kopien für Zwecke der Akteneinsicht, WachebegleitungZustellungen, Ladungen, Bewachung oder Beförderung des Beschuldigten oder anderer Personen werden durch besondere Verordnungenbundesgesetzliche Bestimmungen geregelt.