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3. Gemeinsame Bestimmung
§ 296a. Ist nach der Entscheidung über eine Nichtigkeitsbeschwerde oder Berufung
1. | an dem in Untersuchungshaft angehaltenen Angeklagten eine Freiheitsstrafe oder eine mit Freiheitsentziehung verbundene vorbeugende Maßnahme zu vollziehen oder | |||||||||
2. | der Angeklagte in Freiheit zu setzen, | |||||||||
so hat der Oberste Gerichtshof oder |
3. Gemeinsame Bestimmung
§ 296a. Ist nach der Entscheidung über eine Nichtigkeitsbeschwerde oder Berufung
1. | an dem in Untersuchungshaft angehaltenen Angeklagten eine Freiheitsstrafe oder eine mit Freiheitsentziehung verbundene vorbeugende Maßnahme zu vollziehen oder | |||||||||
2. | der Angeklagte in Freiheit zu setzen, | |||||||||
so hat der Oberste Gerichtshof oder |