§ 220 StPO Vorbereitungen zur Hauptverhandlung

Strafprozeßordnung 1975

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2008 bis 31.12.9999
§ 220.Paragraph 220,

Beteiligte des Hauptverfahrens sind neben der Staatsanwaltschaft (1§ 210 Abs. 2) Jeder verhafteteder Angeklagte muß in(§ 48 Abs. 1 Z 2), der RegelHaftungsbeteiligte (§ 64), der Privatankläger (§ 71), der Subsidiarankläger (§ 72) sowie der Privatbeteiligte (§ 67). Beteiligte des Hauptverfahrens sind neben der Staatsanwaltschaft (Paragraph 221210, Absatz 2,) binnen drei Tagender Angeklagte (Paragraph 48, nachdem er rechtskräftig in den Anklagestand versetzt worden istAbsatz eins, in das Gefängnis des Gerichtshofes abgeführt werdenZiffer 2, bei dem die Hauptverhandlung stattfindet. Nach seiner Ankunft in diesem Gefängnis ist), der AngeklagteHaftungsbeteiligte (Paragraph 64, sofern die Anklage auf eine), der dem Geschworenengericht zur Aburteilung zugewiesenen strafbaren Handlungen gerichtet istPrivatankläger (Paragraph 71, längstens binnen vierundzwanzig Stunden vom Vorsitzenden des Schwurgerichtshofes oder von dessen Stellvertreter oder vom Vorsteher des Gerichtshofes erster Instanz zu vernehmen), ob er seinen in der Voruntersuchung abgelegten Aussagen etwas beizusetzen oder daran zu ändern findeSubsidiarankläger (Paragraph 72,) sowie der Privatbeteiligte (Paragraph 67,).

  1. (2)Absatz 2Ist der Angeklagte nicht verhaftet, so kann ihn der Vorsitzende zu dieser Vernehmung entweder vorladen oder diese Vernehmung durch das Bezirksgericht veranlassen, in dessen Sprengel der Angeklagte sich befindet.
  2. (3)Absatz 3Erforderlichenfalls ist für die Bestellung eines Verteidigers und die Beiziehung eines Dolmetschers Vorsorge zu treffen (§§ 38a, 41).Erforderlichenfalls ist für die Bestellung eines Verteidigers und die Beiziehung eines Dolmetschers Vorsorge zu treffen (Paragraphen 38 a,, 41).

Stand vor dem 31.12.2007

In Kraft vom 01.01.1994 bis 31.12.2007
§ 220.Paragraph 220,

Beteiligte des Hauptverfahrens sind neben der Staatsanwaltschaft (1§ 210 Abs. 2) Jeder verhafteteder Angeklagte muß in(§ 48 Abs. 1 Z 2), der RegelHaftungsbeteiligte (§ 64), der Privatankläger (§ 71), der Subsidiarankläger (§ 72) sowie der Privatbeteiligte (§ 67). Beteiligte des Hauptverfahrens sind neben der Staatsanwaltschaft (Paragraph 221210, Absatz 2,) binnen drei Tagender Angeklagte (Paragraph 48, nachdem er rechtskräftig in den Anklagestand versetzt worden istAbsatz eins, in das Gefängnis des Gerichtshofes abgeführt werdenZiffer 2, bei dem die Hauptverhandlung stattfindet. Nach seiner Ankunft in diesem Gefängnis ist), der AngeklagteHaftungsbeteiligte (Paragraph 64, sofern die Anklage auf eine), der dem Geschworenengericht zur Aburteilung zugewiesenen strafbaren Handlungen gerichtet istPrivatankläger (Paragraph 71, längstens binnen vierundzwanzig Stunden vom Vorsitzenden des Schwurgerichtshofes oder von dessen Stellvertreter oder vom Vorsteher des Gerichtshofes erster Instanz zu vernehmen), ob er seinen in der Voruntersuchung abgelegten Aussagen etwas beizusetzen oder daran zu ändern findeSubsidiarankläger (Paragraph 72,) sowie der Privatbeteiligte (Paragraph 67,).

  1. (2)Absatz 2Ist der Angeklagte nicht verhaftet, so kann ihn der Vorsitzende zu dieser Vernehmung entweder vorladen oder diese Vernehmung durch das Bezirksgericht veranlassen, in dessen Sprengel der Angeklagte sich befindet.
  2. (3)Absatz 3Erforderlichenfalls ist für die Bestellung eines Verteidigers und die Beiziehung eines Dolmetschers Vorsorge zu treffen (§§ 38a, 41).Erforderlichenfalls ist für die Bestellung eines Verteidigers und die Beiziehung eines Dolmetschers Vorsorge zu treffen (Paragraphen 38 a,, 41).

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten