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Ist der belangte Verband in der Hauptverhandlung nicht vertreten, so kann das Gericht die Hauptverhandlung durchführen, die Beweise aufnehmen und das Urteil verkündenfällen, jedoch bei sonstiger Nichtigkeit nur dann, wenn die VorladungLadung zur Hauptverhandlung wirksam zugestellt wurde und in der VorladungLadung diese Rechtsfolgen angedroht wurden. Das Urteil ist in diesem Fall dem Verband durch Zustellung einerin seiner schriftlichen Ausfertigung bekannt zu machenzuzustellen.
Ist der belangte Verband in der Hauptverhandlung nicht vertreten, so kann das Gericht die Hauptverhandlung durchführen, die Beweise aufnehmen und das Urteil verkündenfällen, jedoch bei sonstiger Nichtigkeit nur dann, wenn die VorladungLadung zur Hauptverhandlung wirksam zugestellt wurde und in der VorladungLadung diese Rechtsfolgen angedroht wurden. Das Urteil ist in diesem Fall dem Verband durch Zustellung einerin seiner schriftlichen Ausfertigung bekannt zu machenzuzustellen.