§ 82a AVG (weggefallen)

Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2013 bis 31.12.9999
Bis zum Ablauf des 31§ 82a AVG (weggefallen) seit 01.03.2013 weggefallen. Dezember 2010 bedürfen keiner Unterschrift, Beglaubigung oder Amtssignatur:

1.

schriftliche Ausfertigungen von elektronisch erstellten Erledigungen;

2.

schriftliche Ausfertigungen in Form von elektronischen Dokumenten.

Stand vor dem 28.02.2013

In Kraft vom 01.01.2008 bis 28.02.2013
Bis zum Ablauf des 31§ 82a AVG (weggefallen) seit 01.03.2013 weggefallen. Dezember 2010 bedürfen keiner Unterschrift, Beglaubigung oder Amtssignatur:

1.

schriftliche Ausfertigungen von elektronisch erstellten Erledigungen;

2.

schriftliche Ausfertigungen in Form von elektronischen Dokumenten.

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