§ 161 GehG (weggefallen)

Gehaltsgesetz 1956

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2008 bis 31.12.9999
Leistungsstrukturzulage für bestimmte Staatsanwälte der

Gehaltsgruppen I und II

§ 161 GehG. (1weggefallen) Eine Leistungsstrukturzulage gebührt im nachgenannten Ausmaß:

1seit 01.01.2008 weggefallen. den Staatsanwälten der Gehaltsgruppe I

in den Gehaltsstufen 6 bis 10 .................... 106,4 €,

in der Gehaltsstufe 11 ........................... 98,1 €,

in der Gehaltsstufe 12 ........................... 89,5 €,

in der Gehaltsstufe 13 ........................... 81,1 €,

in der Gehaltsstufe 14 ........................... 72,6 €,

in der Gehaltsstufe 15 ........................... 64,0 €,

in der Gehaltsstufe 16 ........................... 55,3 €,

2. den Staatsanwälten der Gehaltsgruppe II

in den Gehaltsstufen 10 bis 13 ................... 76,7 €,

in der Gehaltsstufe 14 ........................... 68,4 €,

in der Gehaltsstufe 15 ........................... 59,7 €,

in der Gehaltsstufe 16 ........................... 51,2 €.

(2) Steht dem Staatsanwalt die Dienstalterszulage zu, gebührt keine Leistungsstrukturzulage.

Stand vor dem 31.12.2007

In Kraft vom 01.01.2007 bis 31.12.2007
Leistungsstrukturzulage für bestimmte Staatsanwälte der

Gehaltsgruppen I und II

§ 161 GehG. (1weggefallen) Eine Leistungsstrukturzulage gebührt im nachgenannten Ausmaß:

1seit 01.01.2008 weggefallen. den Staatsanwälten der Gehaltsgruppe I

in den Gehaltsstufen 6 bis 10 .................... 106,4 €,

in der Gehaltsstufe 11 ........................... 98,1 €,

in der Gehaltsstufe 12 ........................... 89,5 €,

in der Gehaltsstufe 13 ........................... 81,1 €,

in der Gehaltsstufe 14 ........................... 72,6 €,

in der Gehaltsstufe 15 ........................... 64,0 €,

in der Gehaltsstufe 16 ........................... 55,3 €,

2. den Staatsanwälten der Gehaltsgruppe II

in den Gehaltsstufen 10 bis 13 ................... 76,7 €,

in der Gehaltsstufe 14 ........................... 68,4 €,

in der Gehaltsstufe 15 ........................... 59,7 €,

in der Gehaltsstufe 16 ........................... 51,2 €.

(2) Steht dem Staatsanwalt die Dienstalterszulage zu, gebührt keine Leistungsstrukturzulage.

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