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Hundert-
satz
1. Staatsanwälte der Gehaltsgruppen I und II, soweit
sie nicht unter Z 2 bis 5 angeführt sind ............... 34,06
2. a) Leiter einer Staatsanwaltschaft, der nicht unter
Z 3 oder 4 angeführt ist,
b) Stellvertreter des Leiters einer
Oberstaatsanwaltschaft ab der Gehaltsstufe 13 ....... 40,64
3. a) Leiter einer Staatsanwaltschaft am Sitz eines
Oberlandesgerichtes mit Ausnahme des Leiters
der Staatsanwaltschaft Wien,
b) Leiter der Staatsanwaltschaft Klagenfurt,
c) Leiter der Staatsanwaltschaft Salzburg,
d) Erste Stellvertreter des Leiters einer
Oberstaatsanwaltschaft .............................. 49,97
4. a) Leiter der Staatsanwaltschaft Wien,
b) Leiter einer Oberstaatsanwaltschaft,
c) Stellvertreter des Leiters der Generalprokuratur .... 59,38
5. Erste Stellvertreter des Leiters der
Generalprokuratur ...................................... 68,71.
Hundert-
satz
1. Leiter einer staatsanwaltschaftlichen Gruppe
(Gruppenleiter) ......................................... 8,70
2. a) Erste Stellvertreter des Leiters einer
Staatsanwaltschaft,
b) Erste Stellvertreter des Leiters einer
Oberstaatsanwaltschaft .............................. 11,35
3. Leiter einer Staatsanwaltschaft ........................ 14,12
4. Leiter einer Oberstaatsanwaltschaft .................... 28,24.
Hundert-
satz
1. Staatsanwälte der Gehaltsgruppen I und II, soweit
sie nicht unter Z 2 bis 5 angeführt sind ............... 34,06
2. a) Leiter einer Staatsanwaltschaft, der nicht unter
Z 3 oder 4 angeführt ist,
b) Stellvertreter des Leiters einer
Oberstaatsanwaltschaft ab der Gehaltsstufe 13 ....... 40,64
3. a) Leiter einer Staatsanwaltschaft am Sitz eines
Oberlandesgerichtes mit Ausnahme des Leiters
der Staatsanwaltschaft Wien,
b) Leiter der Staatsanwaltschaft Klagenfurt,
c) Leiter der Staatsanwaltschaft Salzburg,
d) Erste Stellvertreter des Leiters einer
Oberstaatsanwaltschaft .............................. 49,97
4. a) Leiter der Staatsanwaltschaft Wien,
b) Leiter einer Oberstaatsanwaltschaft,
c) Stellvertreter des Leiters der Generalprokuratur .... 59,38
5. Erste Stellvertreter des Leiters der
Generalprokuratur ...................................... 68,71.
Hundert-
satz
1. Leiter einer staatsanwaltschaftlichen Gruppe
(Gruppenleiter) ......................................... 8,70
2. a) Erste Stellvertreter des Leiters einer
Staatsanwaltschaft,
b) Erste Stellvertreter des Leiters einer
Oberstaatsanwaltschaft .............................. 11,35
3. Leiter einer Staatsanwaltschaft ........................ 14,12
4. Leiter einer Oberstaatsanwaltschaft .................... 28,24.