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§ 159 GehG (weggefallen) seit 01.01.2008 weggefallen. Den Staatsanwälten der Gehaltsgruppen I bis III, die vier Jahre in der Gehaltsstufe 16 verbracht haben, gebührt eine ruhegenußfähige Dienstalterszulage von 349,2 €. Die §§ 8 und 10 sind sinngemäß anzuwenden.
§ 159 GehG (weggefallen) seit 01.01.2008 weggefallen. Den Staatsanwälten der Gehaltsgruppen I bis III, die vier Jahre in der Gehaltsstufe 16 verbracht haben, gebührt eine ruhegenußfähige Dienstalterszulage von 349,2 €. Die §§ 8 und 10 sind sinngemäß anzuwenden.