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Lehrer
Dienstzulage gemäß § 58 Abs. 1§ 114a GehG
§ 114a. Auf Lehrer, die mit Wirksamkeit vor dem 1. September 2002 zu Abteilungsvorständen (Abteilungsleiternweggefallen) an Pädagogischen Akademien und Religionspädagogischen Akademien für Übungsschulen, die Pädagogischen Akademien eingegliedert sind, ernannt oder betraut worden sind, ist § 58 Abs. 2 in der bis zum 31seit 01.10.2010 weggefallen. August 2002 geltenden Fassung weiter anzuwenden, wenn es für sie günstiger ist.
Lehrer
Dienstzulage gemäß § 58 Abs. 1§ 114a GehG
§ 114a. Auf Lehrer, die mit Wirksamkeit vor dem 1. September 2002 zu Abteilungsvorständen (Abteilungsleiternweggefallen) an Pädagogischen Akademien und Religionspädagogischen Akademien für Übungsschulen, die Pädagogischen Akademien eingegliedert sind, ernannt oder betraut worden sind, ist § 58 Abs. 2 in der bis zum 31seit 01.10.2010 weggefallen. August 2002 geltenden Fassung weiter anzuwenden, wenn es für sie günstiger ist.