§ 111 GehG Pflegedienst-Chargenzulage

Gehaltsgesetz 1956

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsBeamten des Krankenpflegedienstes gebührt für die Dauer der Ausübung einer der im Abs. 2 angeführten Funktionen eine ruhegenußfähige Pflegedienst-Chargenzulage.Beamten des Krankenpflegedienstes gebührt für die Dauer der Ausübung einer der im Absatz 2, angeführten Funktionen eine ruhegenußfähige Pflegedienst-Chargenzulage.
  2. (2)Absatz 2Die Pflegedienst-Chargenzulage beträgt monatlich
    1. 1.Ziffer einsfür Stationsschwestern (Stationspfleger) und Stationsassistenten 268,7293,3 €,
    2. 2.Ziffer 2für Oberschwestern (Oberpfleger), Lehrerinnen (Lehrer) für Gesundheits- und Krankenpflege, Lehrhebammen und Medizinisch-technische Oberassistentinnen (Medizinisch-technische Oberassistenten) 346,5378,2 €,
    3. 3.Ziffer 3für Oberinnen (Pflegevorsteher), Direktorinnen (Direktoren) einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege, und Leitende medizinisch-technische Oberassistentinnen (Leitende medizinisch-technische Oberassistenten) 422,3460,9 €.

Stand vor dem 31.12.2023

In Kraft vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
  1. (1)Absatz einsBeamten des Krankenpflegedienstes gebührt für die Dauer der Ausübung einer der im Abs. 2 angeführten Funktionen eine ruhegenußfähige Pflegedienst-Chargenzulage.Beamten des Krankenpflegedienstes gebührt für die Dauer der Ausübung einer der im Absatz 2, angeführten Funktionen eine ruhegenußfähige Pflegedienst-Chargenzulage.
  2. (2)Absatz 2Die Pflegedienst-Chargenzulage beträgt monatlich
    1. 1.Ziffer einsfür Stationsschwestern (Stationspfleger) und Stationsassistenten 268,7293,3 €,
    2. 2.Ziffer 2für Oberschwestern (Oberpfleger), Lehrerinnen (Lehrer) für Gesundheits- und Krankenpflege, Lehrhebammen und Medizinisch-technische Oberassistentinnen (Medizinisch-technische Oberassistenten) 346,5378,2 €,
    3. 3.Ziffer 3für Oberinnen (Pflegevorsteher), Direktorinnen (Direktoren) einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege, und Leitende medizinisch-technische Oberassistentinnen (Leitende medizinisch-technische Oberassistenten) 422,3460,9 €.

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