§ 74b GehG (weggefallen)

Gehaltsgesetz 1956

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.08.2018 bis 31.12.9999
§ 32 § 74b GehGin der am 31 seit 14.08.2018 weggefallen. 12. 2002 geltenden Fassung ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der in § 32 Abs. 2 angeführten Funktionsgruppe 5 der Verwendungsgruppe A 1 die Funktionsgruppe 8 der Verwendungsgruppe E 1 tritt.

Stand vor dem 14.08.2018

In Kraft vom 31.12.2002 bis 14.08.2018
§ 32 § 74b GehGin der am 31 seit 14.08.2018 weggefallen. 12. 2002 geltenden Fassung ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der in § 32 Abs. 2 angeführten Funktionsgruppe 5 der Verwendungsgruppe A 1 die Funktionsgruppe 8 der Verwendungsgruppe E 1 tritt.

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