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Gehalt (einschließlich einer allfälligen Dienstalterszulage) und dem Gehalt (einschließlich einer allfälligen Dienstalterszulage), das sie im Fall einer Überstellung in die Verwendungsgruppe L 2a 1 erhalten würden.
(Anm.: Abs. 13 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 138/1997)
(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 55/2012)Anmerkung, Absatz 3, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 55 aus 2012,)
(Anm.: Abs. 13 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 138/1997)Anmerkung, Absatz 13, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 138 aus 1997,)
Gehalt (einschließlich einer allfälligen Dienstalterszulage) und dem Gehalt (einschließlich einer allfälligen Dienstalterszulage), das sie im Fall einer Überstellung in die Verwendungsgruppe L 2a 1 erhalten würden.
(Anm.: Abs. 13 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 138/1997)
(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 55/2012)Anmerkung, Absatz 3, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 55 aus 2012,)
(Anm.: Abs. 13 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 138/1997)Anmerkung, Absatz 13, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 138 aus 1997,)