§ 14 StudBerG (weggefallen)

Hochschul-Studienberechtigungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2017 bis 31.12.9999
Gemäß § 8c des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962§ 14 StudBerG, erfolgreich abgelegte Studienberechtigungsprüfungen bzw (weggefallen) seit 01.10.2017 weggefallen. Teilprüfungen derselben für Lehramts-Diplomstudien an Akademien gelten als Studienberechtigungsprüfungen bzw. Teilprüfungen derselben im Sinne dieses Bundesgesetzes.

Stand vor dem 30.09.2017

In Kraft vom 05.06.2008 bis 30.09.2017
Gemäß § 8c des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962§ 14 StudBerG, erfolgreich abgelegte Studienberechtigungsprüfungen bzw (weggefallen) seit 01.10.2017 weggefallen. Teilprüfungen derselben für Lehramts-Diplomstudien an Akademien gelten als Studienberechtigungsprüfungen bzw. Teilprüfungen derselben im Sinne dieses Bundesgesetzes.

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