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Legende:
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(Anm. : Abs. 27 aufgehoben durch VfGH, BGBl. I Nr. 26/2015)Anmerkung : Absatz 27, aufgehoben durch VfGH, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 26 aus 2015,)
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Anm. 1: vgl. BGBl. II Nr. 40/2024)Anmerkung 1: vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 40 aus 2024,)
(Anm. : Abs. 27 aufgehoben durch VfGH, BGBl. I Nr. 26/2015)Anmerkung : Absatz 27, aufgehoben durch VfGH, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 26 aus 2015,)
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Anm. 1: vgl. BGBl. II Nr. 40/2024)Anmerkung 1: vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 40 aus 2024,)