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(Anm. 1: Art. 1 Z 2 der Novelle BGBl. I Nr. 102/2017 lautet: „In § 24 Abs. 8 sechster Satz entfällt die Wortfolge „und in der Bundesanstalt für Verkehr“. Die Wortfolge entfällt im siebenten Satz.)Anmerkung 1: Artikel eins, Ziffer 2, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 102 aus 2017, lautet: „In Paragraph 24, Absatz 8, sechster Satz entfällt die Wortfolge „und in der Bundesanstalt für Verkehr“. Die Wortfolge entfällt im siebenten Satz.)
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(Anm. 1: Art. 1 Z 2 der Novelle BGBl. I Nr. 102/2017 lautet: „In § 24 Abs. 8 sechster Satz entfällt die Wortfolge „und in der Bundesanstalt für Verkehr“. Die Wortfolge entfällt im siebenten Satz.)Anmerkung 1: Artikel eins, Ziffer 2, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 102 aus 2017, lautet: „In Paragraph 24, Absatz 8, sechster Satz entfällt die Wortfolge „und in der Bundesanstalt für Verkehr“. Die Wortfolge entfällt im siebenten Satz.)