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(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 134/1998)Anmerkung, Absatz 2, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 134 aus 1998,)
(Anm.: Abs. Der Widerspruch ist schriftlich, telegraphisch oder mittels Telekopie innerhalb von zwei Wochen bei der Schule einzubringen6 und hat einen begründeten Widerspruchsantrag zu enthalten7 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 134/1998)Anmerkung, Absatz 6 und 7 aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 134 aus 1998,)
(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 134/1998)Anmerkung, Absatz 2, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 134 aus 1998,)
(Anm.: Abs. Der Widerspruch ist schriftlich, telegraphisch oder mittels Telekopie innerhalb von zwei Wochen bei der Schule einzubringen6 und hat einen begründeten Widerspruchsantrag zu enthalten7 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 134/1998)Anmerkung, Absatz 6 und 7 aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 134 aus 1998,)