§ 21 SchVG Zusammensetzung der Bundesschülervertretung

Schülervertretungengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.07.2018 bis 31.12.9999

Der Bundesschülervertretung gehören dreißig29 Mitglieder an, und zwar:

1.

die neun Landesschulsprecher aus dem Bereich der allgemeinbildenden höheren Schulen,

2.

die neun Landesschulsprecher aus dem Bereich der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie der höheren Anstalten der Lehrerbildung und Erzieherbildung,

3.

die neun Landesschulsprecher aus dem Bereich der Berufsschulen und

4.

dreizwei Mitglieder aus dem Bereich der Zentrallehranstalten (je ein Mitglied aus dem Bereich der Höheren Internatsschulen des Bundes, aus dem Bereich der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten und des Bundesinstitutes für HeimerziehungSozialpädagogik in Baden, sowie aus dem Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Schulen).

Stand vor dem 12.07.2018

In Kraft vom 01.09.1990 bis 12.07.2018

Der Bundesschülervertretung gehören dreißig29 Mitglieder an, und zwar:

1.

die neun Landesschulsprecher aus dem Bereich der allgemeinbildenden höheren Schulen,

2.

die neun Landesschulsprecher aus dem Bereich der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie der höheren Anstalten der Lehrerbildung und Erzieherbildung,

3.

die neun Landesschulsprecher aus dem Bereich der Berufsschulen und

4.

dreizwei Mitglieder aus dem Bereich der Zentrallehranstalten (je ein Mitglied aus dem Bereich der Höheren Internatsschulen des Bundes, aus dem Bereich der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten und des Bundesinstitutes für HeimerziehungSozialpädagogik in Baden, sowie aus dem Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Schulen).

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