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Das Bundesfinanzgericht kann eine Finanzstrafbehörde um Amtshilfe ersuchen. Beweisaufnahmen, die schon im erstinstanzlichenverwaltungsbehördlichen Verfahren durchgeführt worden sind, müssen im RechtsmittelverfahrenBeschwerdeverfahren nur wiederholt werden, sofern dies zur Ermittlung des wahren Sachverhaltes notwendig ist.
Das Bundesfinanzgericht kann eine Finanzstrafbehörde um Amtshilfe ersuchen. Beweisaufnahmen, die schon im erstinstanzlichenverwaltungsbehördlichen Verfahren durchgeführt worden sind, müssen im RechtsmittelverfahrenBeschwerdeverfahren nur wiederholt werden, sofern dies zur Ermittlung des wahren Sachverhaltes notwendig ist.