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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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§ 16.Paragraph 16,
Die Mindestgeldstrafe beträgt 1020 Euro. Die Geldstrafen fließen dem Bund zu.
§ 16.Paragraph 16,
Die Mindestgeldstrafe beträgt 1020 Euro. Die Geldstrafen fließen dem Bund zu.