Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Nähere Bestimmungen über den Lichtbildausweis, insbesondere über äußere Form, aufzunehmende Daten und Gültigkeitsdauer, sind durch Verordnung des Bundesministers für Inneres zu erlassen.
(2) Nähere Bestimmungen über den Lichtbildausweis, insbesondere über äußere Form, aufzunehmende Daten und Gültigkeitsdauer, sind durch Verordnung des Bundesministers für Inneres zu erlassen.