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Legende:
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§ 53.Paragraph 53,
Wer dem § 35 über das Tragen der Uniform zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 10 000 S700 € zu bestrafen. Wer dem Paragraph 35, über das Tragen der Uniform zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 700 € zu bestrafen.
§ 53.Paragraph 53,
Wer dem § 35 über das Tragen der Uniform zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 10 000 S700 € zu bestrafen. Wer dem Paragraph 35, über das Tragen der Uniform zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 700 € zu bestrafen.