§ 29n VBG IKT-Nutzung und Kontrollmaßnahmen

Vertragsbedienstetengesetz 1948

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.08.2009 bis 31.12.9999

Die Einführung und Verwendung von Kontrollmaßnahmen und technischen Systemen, welche die Menschenwürde berühren, ist unzulässig§§ 79c bis 79i BDG 1979 sind anzuwenden.

Stand vor dem 18.08.2009

In Kraft vom 01.09.2002 bis 18.08.2009

Die Einführung und Verwendung von Kontrollmaßnahmen und technischen Systemen, welche die Menschenwürde berühren, ist unzulässig§§ 79c bis 79i BDG 1979 sind anzuwenden.

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