§ 33 MSchG (weggefallen)

Mutterschutzgesetz 1979

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1995 bis 31.12.9999
Die Exekutionsordnung regelt, inwieweit Leistungen nach § 29 § 33 MSchGübertragen, verpfändet oder gepfändet werden können (weggefallen) seit 01.07.1995 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.1995

In Kraft vom 01.03.1992 bis 30.06.1995
Die Exekutionsordnung regelt, inwieweit Leistungen nach § 29 § 33 MSchGübertragen, verpfändet oder gepfändet werden können (weggefallen) seit 01.07.1995 weggefallen.

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