§ 43 KUG (weggefallen)

Karenzurlaubsgeldgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999
§ 43 KUG (weggefallen) seit 01.01.2013 weggefallen.Paragraph 43,

Ansprüche nach diesem Bundesgesetz bestehen für Kinder, die vor dem 1. Jänner 2002 geboren wurden. Auf Ansprüche für Kinder, die nach dem 31. Dezember 2001 geboren wurden, ist das Kinderbetreuungsgeldgesetz anzuwenden.

Stand vor dem 31.12.2012

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.2012
§ 43 KUG (weggefallen) seit 01.01.2013 weggefallen.Paragraph 43,

Ansprüche nach diesem Bundesgesetz bestehen für Kinder, die vor dem 1. Jänner 2002 geboren wurden. Auf Ansprüche für Kinder, die nach dem 31. Dezember 2001 geboren wurden, ist das Kinderbetreuungsgeldgesetz anzuwenden.

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