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Legende:
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Zu Unrecht empfangene Leistungen (Übergenüsseweggefallen) sind, soweit sie nicht im guten Glauben empfangen worden sind, dem Bund zu ersetzenseit 01.01.2013 weggefallen. Die Bestimmungen über die Rückzahlung des Zuschusses zum Karenzurlaubsgeld in Form einer Abgabe werden hiedurch nicht berührt.
Zu Unrecht empfangene Leistungen (Übergenüsseweggefallen) sind, soweit sie nicht im guten Glauben empfangen worden sind, dem Bund zu ersetzenseit 01.01.2013 weggefallen. Die Bestimmungen über die Rückzahlung des Zuschusses zum Karenzurlaubsgeld in Form einer Abgabe werden hiedurch nicht berührt.