§ 28 KUG (weggefallen)

Karenzurlaubsgeldgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999
Die im Verfahren nach diesem Abschnitt erforderlichen Eingaben, Vollmachten und Ausfertigungen sind von den Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben des Bundes befreit§ 28 KUG (weggefallen) seit 01.01.2013 weggefallen. Die §§ 76 bis 78 AVG, BGBl. Nr. 51/1991, sind nicht anzuwenden.

Stand vor dem 31.12.2012

In Kraft vom 01.01.1996 bis 31.12.2012
Die im Verfahren nach diesem Abschnitt erforderlichen Eingaben, Vollmachten und Ausfertigungen sind von den Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben des Bundes befreit§ 28 KUG (weggefallen) seit 01.01.2013 weggefallen. Die §§ 76 bis 78 AVG, BGBl. Nr. 51/1991, sind nicht anzuwenden.

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