§ 27 KUG (weggefallen)

Karenzurlaubsgeldgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999
§ 27 KUG (1weggefallen) Die Beträge nach den §§ 16 Abs. 1 und 19 Absseit 01.01.2013 weggefallen. 1 sind mit Wirkung vom 1. Jänner jedes Kalenderjahres mit dem Anpassungsfaktor des jeweiligen Kalenderjahres gemäß § 108f ASVG zu vervielfachen.

(2) Bei der Anwendung des Abs. 1 sind die vervielfachten Beträge auf volle Euro zu runden. Beträge von weniger als 50 Cent sind dabei zu vernachlässigen und Beträge von 50 Cent und mehr auf volle Euro aufzurunden („kaufmännische Rundung“).

Stand vor dem 31.12.2012

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.2012
§ 27 KUG (1weggefallen) Die Beträge nach den §§ 16 Abs. 1 und 19 Absseit 01.01.2013 weggefallen. 1 sind mit Wirkung vom 1. Jänner jedes Kalenderjahres mit dem Anpassungsfaktor des jeweiligen Kalenderjahres gemäß § 108f ASVG zu vervielfachen.

(2) Bei der Anwendung des Abs. 1 sind die vervielfachten Beträge auf volle Euro zu runden. Beträge von weniger als 50 Cent sind dabei zu vernachlässigen und Beträge von 50 Cent und mehr auf volle Euro aufzurunden („kaufmännische Rundung“).

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