§ 27 KUG (weggefallen)

Karenzurlaubsgeldgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDie Beträge nach den §§ 16 Abs. 1 und 19 Abs. 1 sind mit Wirkung vom 1. Jänner jedes Kalenderjahres mit dem Anpassungsfaktor des jeweiligen Kalenderjahres gemäß § 108f ASVG zu vervielfachen.Die Beträge nach den Paragraphen 16, Absatz eins und 19 Absatz eins, sind mit Wirkung vom 1. Jänner jedes Kalenderjahres mit dem Anpassungsfaktor des jeweiligen Kalenderjahres gemäß Paragraph 108 f, ASVG zu vervielfachen.
  2. (2)Absatz 2Bei der Anwendung des Abs. 1 sind die vervielfachten Beträge auf volle Euro zu runden. Beträge von weniger als 50 Cent sind dabei zu vernachlässigen und Beträge von 50 Cent und mehr auf volle Euro aufzurunden („kaufmännische Rundung“).Bei der Anwendung des Absatz eins, sind die vervielfachten Beträge auf volle Euro zu runden. Beträge von weniger als 50 Cent sind dabei zu vernachlässigen und Beträge von 50 Cent und mehr auf volle Euro aufzurunden („kaufmännische Rundung“).
§ 27 KUG (weggefallen) seit 01.01.2013 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2012

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.2012
  1. (1)Absatz einsDie Beträge nach den §§ 16 Abs. 1 und 19 Abs. 1 sind mit Wirkung vom 1. Jänner jedes Kalenderjahres mit dem Anpassungsfaktor des jeweiligen Kalenderjahres gemäß § 108f ASVG zu vervielfachen.Die Beträge nach den Paragraphen 16, Absatz eins und 19 Absatz eins, sind mit Wirkung vom 1. Jänner jedes Kalenderjahres mit dem Anpassungsfaktor des jeweiligen Kalenderjahres gemäß Paragraph 108 f, ASVG zu vervielfachen.
  2. (2)Absatz 2Bei der Anwendung des Abs. 1 sind die vervielfachten Beträge auf volle Euro zu runden. Beträge von weniger als 50 Cent sind dabei zu vernachlässigen und Beträge von 50 Cent und mehr auf volle Euro aufzurunden („kaufmännische Rundung“).Bei der Anwendung des Absatz eins, sind die vervielfachten Beträge auf volle Euro zu runden. Beträge von weniger als 50 Cent sind dabei zu vernachlässigen und Beträge von 50 Cent und mehr auf volle Euro aufzurunden („kaufmännische Rundung“).
§ 27 KUG (weggefallen) seit 01.01.2013 weggefallen.

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