§ 11 KUG (weggefallen)

Karenzurlaubsgeldgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999
§ 11 KUG (1weggefallen) Dieser Abschnitt ist auf Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer im Sinne des Iseit 01.01.2013 weggefallen. Abschnittes anzuwenden.

(2) Dieser Abschnitt ist außerdem auf Pflegemütter und Pflegeväter, die Kinder ohne Adoptionsabsicht in entgeltliche Pflege genommen haben, mit der Maßgabe anzuwenden, daß an die Stelle des (Anm.: richtig: der) §§ 15h und 15i MSchG oder §§ 8 oder 8a VKG

1.

§ 50b BDG 1979 oder

2.

§ 76a des Richterdienstgesetzes oder

3.

§ 44b des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984 oder

4.

§ 46 des Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1985

tritt.

Stand vor dem 31.12.2012

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.2012
§ 11 KUG (1weggefallen) Dieser Abschnitt ist auf Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer im Sinne des Iseit 01.01.2013 weggefallen. Abschnittes anzuwenden.

(2) Dieser Abschnitt ist außerdem auf Pflegemütter und Pflegeväter, die Kinder ohne Adoptionsabsicht in entgeltliche Pflege genommen haben, mit der Maßgabe anzuwenden, daß an die Stelle des (Anm.: richtig: der) §§ 15h und 15i MSchG oder §§ 8 oder 8a VKG

1.

§ 50b BDG 1979 oder

2.

§ 76a des Richterdienstgesetzes oder

3.

§ 44b des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984 oder

4.

§ 46 des Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1985

tritt.

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