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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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(2) Dieser Abschnitt ist außerdem auf Pflegemütter und Pflegeväter, die Kinder ohne Adoptionsabsicht in entgeltliche Pflege genommen haben, mit der Maßgabe anzuwenden, daß an die Stelle des (Anm.: richtig: der) §§ 15h und 15i MSchG oder §§ 8 oder 8a VKG
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(2) Dieser Abschnitt ist außerdem auf Pflegemütter und Pflegeväter, die Kinder ohne Adoptionsabsicht in entgeltliche Pflege genommen haben, mit der Maßgabe anzuwenden, daß an die Stelle des (Anm.: richtig: der) §§ 15h und 15i MSchG oder §§ 8 oder 8a VKG
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