Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Das Karenzurlaubsgeld erhöht sich um den Betrag der Kinderzulage, die der Mutter gebühren würde, wenn sie nicht gegen Karenz der Bezüge beurlaubt wäre.
(2) Das Karenzurlaubsgeld erhöht sich um den Betrag der Kinderzulage, die der Mutter gebühren würde, wenn sie nicht gegen Karenz der Bezüge beurlaubt wäre.